Kyffhäuserkreis. Hintergrund ist, dass im Kyffhäuserkreis überdurchschnittlich viel Müll in den Gelben Tonnen gesammelt wird und somit die Vermutung besteht, dass statt gebrauchter Leichtverpackungen, die ausschließlich in der Gelben Tonne gesammelt werden sollen, auch andere Abfälle in die Tonne gelangen.
Ein Arbeitskreis der dualen Systeme, den sog. „Waste Watchern“, führte eine Stichprobenanalyse im Kyffhäuserkreis durch. Dieser legte am 4. September dem Landratsamt seine Erkenntnisse vor:
Der Bundesdurchschnitt beträgt ca. 30 kg Sammelmenge an Leichtverpackungen pro Einwohner und Jahr. Im Vergleich dazu erreichte laut Analyse im Kyffhäuserkreis im Jahr 2023 die Sammelmenge ein Rekordhoch von 60 kg pro Einwohner, also doppelt so viel wie bundesweit üblich.
Im Ergebnis der Analyse zeigt sich, dass die Gelben Tonnen oft mit Restmüll wie Speiseabfällen, Aschenbecherinhalt oder Katzenstreu befüllt waren. Der hohe Restmüllanteil führt dazu, dass ein Recycling der Leichtverpackungen nicht mehr möglich ist. Sämtliche Wohnlagen im Landkreis seien von den Fehlbefüllungen betroffen. Neben Großwohnanlagen, bei denen der Müll nahezu anonym entsorgt wird, konnten diese auch in Einfamilienhaussiedlungen verzeichnet werden.
Vertreter der dualen Systeme und des zuständigen Entsorgungsunternehmen werden Maßnahmen ergreifen müssen, um eine bessere Sortierung zu sichern. In die Gelben Tonnen gehören ausschließlich restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier oder Glas bestehen.
Dazu werden in den kommenden Wochen Sichtkontrollen der Gelben Tonnen stattfinden. Behälter, die neben Verpackungsabfällen auch Restmüll enthalten, werden mit einem Aufkleber versehen und für die Abfuhr gesperrt. Die Besitzer der Tonnen werden zum Nachsortieren aufgefordert. Erst wenn die Behälter ordnungsgemäß befüllt sind, dürfen sie erneut zur Abfuhr bereitgestellt werden. Wird trotz Kennzeichnung keine Nachsortierung vorgenommen, werden die falsch befüllten Behälter abgezogen. In diesem Fall ist mit dem Kyffhäuserkreis Kontakt aufzunehmen, um das sachgerechte Volumen der Restmüllbehälter entsprechend zu erhöhen.
Außerdem ist zu beachten, dass die Verpackungsabfälle nur lose oder in transparenten handelsüblichen Säcken in die Behälter geworfen werden dürfen. Die Verwendung von blickdichten Säcken ist zur Vermeidung von Fehlwürfen, die sonst nicht erkannt werden können, ausgeschlossen und stellt deshalb per se eine Fehlbefüllung dar.
Zur besseren Aufklärung unterstützt die Initiative „Mülltrennung wirkt“ die Maßnahmen mit einem Angebot an Trenntabellen und weiteren Informationen rund um die richtige Mülltrennung unter
www.muelltrennung-wirkt.de Trenntabellen, auch in verschiedenen Sprachen, können hier heruntergeladen werden:
https://www.muelltrennung-wirkt.de/de/infomaterial/trenntabellen/