Kyffhäuserkreis. Ab dem 1. März 2024 wird der Kyffhäuserkreis für die Auszahlung von Leistungen für Asylbewerber im Kyffhäuserkreis ein Bezahlkartensystem einführen. Es ist beabsichtigt, dass dieses mit etwaigen landes- oder bundesweiten Systemen kompatibel ist.
Somit sollen alle Asylsuchenden den Teil der Leistungen, die gemäß Asylbewerberleistungsgesetz nicht bar ausgezahlt werden müssen, durch eine Bezahlkarte erhalten. Diese soll an die jeweilige Region sowie angrenzenden Regionen per Postleitzahl gekoppelt werden, sodass sie auch nur in dem zugewiesenen Bereich verwendet werden kann. Eine Auszahlung der auf der Karte befindlichen Beträge ist nicht möglich. Vielmehr kann die Karte im Einzelhandel verwendet werden.
Die Absicht des Landkreises ist die Vereinfachung des Auszahlungsprozesses und die Verhinderung von potentiellem Missbrauch, da keine Überweisungen mit dieser Bezahlkarte möglich sind. Des Weiteren ist beabsichtigt, aufgrund der regionalen Begrenzung der Karte auch die regionale Wirtschaft zu stärken.