Berlin. Die Bundesregierung hat einen Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler*innen geschaffen. Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:
· nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe,
· Spätaussiedler*innen,
· jüdische Zuwander*innen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige,
· Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
· bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
· Balletttänzer*innen (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
· Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
· Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/ Braunkohle-veredelung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen aus den genannten Gruppen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Bundesländer können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich, wenn Thüringen dem Fonds beitritt und der Wohnsitz der antragstellenden Person in Thüringen ist.
Weitere Voraussetzung sind für
· nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe: Die/der Antragsteller*in wurde vor dem 02. Januar 1952 geboren.
· Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 01. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).
· Die/der Antragsteller*in wurde nach mindestens zehnjähriger Ehedauer nach DDR-Recht geschieden und hat während der Ehezeit mindestens ein Kind erzogen.
für Spätaussiedler:
· Die/der Antragsteller*in wurde vor dem 01. April 2012 in Deutschland aufgenommen und hatte bei Aufnahme das 50. Lebensjahr bereits vollendet. Wer nach dem 31. März 1962 geboren ist, kann diese Voraussetzung nicht erfüllen.
· Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 01. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).
für jüdische Kontingentflüchtlinge (jüdische Zuwanderer) aus der ehemaligen
Sowjetunion:
· Die/der Antragsteller*in wurde vor dem 01. April 2012 in Deutschland aufgenommen und hatte bei Aufnahme das 40. Lebensjahr bereits vollendet. Wer nach dem 31. März 1972 geboren ist, kann diese Voraussetzung nicht erfüllen.
· Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 01. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Alternativ wurden am 1. Januar 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
bezogen.
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt.
Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zu stellen:
Postanschrift:
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
44781 Bochum
Email: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Auszahlungen erfolgen erst ab April 2023. Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiter*innen der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 08 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 08 Uhr bis 14 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241-634 zur Verfügung.
Die Antragsformulare werden auf Anfrage von der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zugeschickt. Darüber hinaus können die Antragsformulare auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.
Unterstützung bei der Antragstellung gibt es auch hier:
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Gleichstellungsbeauftragte Frau Töppe
Telefon 03632 741 105
E-Mail: k.toeppe@kyffhaeuser.de
Stadtverwaltung Sondershausen
Gleichstellungsbeauftragte Frau Nowak
Telefon 03632 622 230
E-Mail: nowak@sondershausen.de