Kurzmeldungen
Enttäuschendes Urteil
Kersten Steinke zum Urteil im NPD-Verbotsverfahren
17. Januar 2017
17.01.2017
Berlin. Da die Partei zu klein und unbedeutend ist, hat das Bundesverfassungsgericht gegen ein Verbot der NPD entschieden. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potential“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Mit dieser Entscheidung nimmt das Bundesverfassungsgericht in Kauf, dass Nazis weiterhin in den Genuss staatlicher Finanzierung kommen und rechte Hetze verbreiten können.
Über 175.000 Bürgerinnen und Bürger haben mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gefordert, die NPD zu verbieten.
Ein Verbot der NPD allein hätte an den Zuständen in diesem Land und in Europa nicht viel geändert. Zu tief liegen in unserer Gesellschaft Rassismus, Gewalt und Ausgrenzung. Deshalb muss uns das Karlsruher Urteil bestärken im Kampf gegen Rechtsextremismus und gegen Rassismus nicht nachzulassen. Im Gegenteil: Gemeinsam muss die Zivilgesellschaft dieser menschenverachtenden Gesinnung den gesellschaftlichen Raum entziehen. Dabei brauchen wir eine verantwortungsvolle Politik in Bund, Ländern und Kommunen, um den Vormarsch rechtsextremer Gesinnungen, wie sie auch in der AfD zu finden sind, zu stoppen.
Pressemitteilungen Kersten Steinke