Kurzmeldungen
Recht ist eine Frage des Geldbeutels
Steinke zur Petition gegen Einschränkungen der Prozesskostenhilfe
Berlin. Eine öffentliche Petition mit mehr als 11.000 Unterschriften sowie weitere sachgleiche Petitionen fordern, die Beratungs- und Prozesskostenhilfe vor allem für Hartz IV-Betroffene nicht einzuschränken.
Das 2013 beschlossene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts schafft diese zwar nicht ab, aber die Klagemöglichkeiten für Geringverdiener und Bezieher von Sozialleistungen sind deutlich eingeschränkt worden, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzuschränken. Um nahezu 20 Prozent kommt es den Betroffenen teurer, wenn sie künftig vor Gericht klagen wollen.
Darüber hinaus sollen einkommensschwache Bürger keinen direkten Zugang mehr zu Rechtsanwälten erhalten. Stattdessen muss ein Rechtspfleger einen entsprechend begründeten Antrag bewilligen. Eine Hürde, die schon viele im Vorhinein scheitern lässt.
„Recht zu bekommen, wird immer mehr zu einer Frage des Geldbeutels", kritisiert Kersten Steinke für die Fraktion DIE LINKE, die sowohl diese Gesetzesänderung im Bundestag als auch den Abschluss der Petition abgelehnt hat.
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