Kurzmeldungen
Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe
Bundesamt informiert über Antragsmöglichkeiten
Sondershausen. Das Bundesamt für Justiz hat in einem an die Sozialhilfeträger gerichteten Schreiben, die Öffentlichkeit über die Antragsmöglichkeiten für die Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe informiert.
Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2014 Mittel zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe aller Art – seien es rechts- oder linksextremistische, antisemitische, homophobe oder islamistische Gewalttaten – bewilligt. Es ist ein Grundwert der pluralen Gesellschaft und eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit jedes Einzelnen vor Angriffen von Verfassungsfeinden zu schützen. Mit der Gewährung einer Entschädigung soll ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden.
Antragsformulare können beim
Bundesamt für Justiz
Referat III 2
53094 Bonn
angefordert werden.
Eine telefonische Kontaktmöglichkeit besteht unter der Hotline 0228/ 99410-5773 oder per E-Mail: Opferhilfe@bfj.bund.de.
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